Die Vorbereitungen für das neue Jagdjahr laufen auf Hochtouren.
Bitte denken Sie daran, bei Ihrer Bezirksverwaltungsbehörde bis spätestens
FREITAG, den 8. Februar 2019
Ihre neue Adresse bekannt zugeben, falls sich diese geändert hat.
Eine Änderung der Wohnadresse wird nicht automatisch in die Jägerstammdaten übernommen.
Eine zeitgerechte Zustellung der Jagdkartenvorschreibung ist nur möglich, wenn diese Daten aktuell sind.
Wird die Jagdkarte nicht rechtzeitig einbezahlt, fehlt auch der Versicherungsschutz !