Bei der Sitzung des Steirischen Landtages vom 3. Juli 2018 wurde die 20. Jagdgesetznovelle beschlossen.
Die wichtigsten Änderungen:

  • Der Schalldämpfer wird als „verbotene Waffe“ gestrichen – damit wurde im Steiermärkischen Jagdgesetz die Durchlässigkeit für die jeweilige geltende Regelung im Bundeswaffengesetz geschaffen.
  • Bei Rehböcken wird das Herunterschießen von Rehböcken der Klasse I auf Rehböcke der Klasse II gesetzlich möglich.
  • Als „Gebietshirsche“ können ab dem kommenden Jagdjahr nicht nur Hirsche der Klassen I und II, sondern auch der Klasse III freigegeben werden.
  • Auch bei Gams- und Steinwild können ab dem kommenden Jagdjahr revierübergreifende Freigaben erfolgen.

    Achtung !! Die Änderung der Jagdgesetznovelle, ab 10.07.2018,
    besagt: Ich darf statt der im Abschussplan festgesetzten Böcke auch Kitze und Geißen schießen.
    Ich darf statt Böcke der Klasse I auch Böcke der Klasse II oder III erlegen, anstatt Böcke der Klasse II auch Böcke der Klasse I oder III.
    Jedoch nicht anstatt Böcke der Klasse III – Böcke der Klasse I oder II