NEU ! Die Wildkammer im Firmengelände von GISSING-WAFFEN in Betrieb.
Es ist eine gute, schnelle Zwischenlösung. Vor erstmaliger Benützung ist es
vorteilhaft wenn sich die Jäger telefonisch unter 03852 30028 oder 0664 39 67 068 bei uns melden.
Es geht um den Zugang zum Grundstück und die Modalitäten.
Danach ist der Zugang täglich von 0-24h möglich. Waidmannsheil für das Jagdjahr 2022 Gerold Gissing

 

Aktueller Wildbreteinkaufspreis = 05/2022 
*letzte Änderung 30.05.2022

 
REH in der Decke ohne Haupt EURO / KG
über 12 kg 4,50*+
8 bis 12 kg 3,50*+
bis 8 kg 2,50*+
Hirsch in der Decke ohne Haupt EURO / KG
mit Läufe und Wedel  2,80*+
   
Wildschein in der Schwarte EURO / KG
20 bis 80 kg 1,00*x
bis 20 kg 0,50*x
über 80 kg 0,50*x
Gams in der Decke ohne Haupt EURO / KG
  3*x
Muffelwild EURO / KG
  1,0*x

*- gesunken seit dem letzten Jahr
*+ gestiegen seit dem letzten Jahr
*= Preis hat sich seit dem letzten Jahr nicht verändert 
*x keine neuen Preise erhalten - keine Änderung seit 2020 erhalten

Abzüge: 
Bei Rehwild, Gams und Mufflon: Rückenschuss -3kg, Keulenschuss -2kg/pro Keule
Bei Rotwild und Schwarzwild: Rückenschuss -20%, Keulenschuss -10%/pro Keule

 

 

Rechtzeitig vor Beginn der Wildsaison möchten wir Sie über wichtige Neuerungen in Bezug auf
Wildbrethygiene, Wildannahme und Rückverfolgung informieren.

 

Neue Bescheinigungen für die Untersuchung von Wild aus freier Wildbahn

Das Bundesministerium für Gesundheit hat zur Verhinderung der missbräuchlichen Verwendung von Wildanhängern ein neues System für die Bescheinigung der Untersuchung von Wildbret durch die kundige Person vorgegeben.
Ab 1. Mai 2013 dürfen nur mehr diese neuen Bescheinigungen verwendet werden.

Die Verpflichtung für den Jäger, die Seite 1 des bisherigen Wildanhängers sorgfältig und wahrheitsgetreu auszufüllen, bleibt weiterhin bestehen.

Die neuen Blöcke mit je 50 selbstdurchschreibenden Bescheinigungen werden ab sofort von den Veterinärreferaten in den Bezirkshauptmannschaften
an alle kundigen Personen gegen Unterschrift kostenlos abgegeben. Bei der Übernahme des Blocks ist der Ausweis für kundige Personen vorzuweisen.
Ausgeschriebene Blöcke sind 5 Jahre lang aufzubewahren und auf Verlagen der Behörde vorzulegen.

Wie ab 1. Mai 2013 bei der Bescheinigung der Untersuchung vorzugehen ist, wurde in einem Merkblatt, das Sie Externe Verknüpfung hier downloaden könnnen, zusammengefasst.

Externe Verknüpfung Merkblatt

Quelle: Webseite Land Steiermark - zur Webseite mit weiteren Informationen - hier klicken